Der Begriff Advocatus Diaboli stammt aus dem Kirchenrecht des 17.Jahrhunderts und bedeutet soviel wie "Anwalt des Teufels" (lateinisch). So mimte ein Geistlicher, wenn eine Heiligsprechung anstand, den Advocatus Diaboli, welcher Gründe suchte, um die Heiligsprechung zu verhindern.
Im Gegensatz zu dem Anwalt Gottes (Advocatus Dei), der die Gegenseite vertrat. Auch im Theater hielt der Anwalt des Teufels später Einzug. Als Beispiel sei hier Goethes "Faust" erwähnt.
Heute versteht man unter Advocatus Diaboli geile Musik.
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